Vermögensverwaltung Die 4Watoto-Stiftung verfügt über einen Vorstand, der für die Vermögensverwaltung zuständig ist. Der Vorstand besteht aus drei Personen: einem Vorsitzenden, einem Schatzmeister und einem Schriftführer. 1. Vorsitzender: Herr SB van der Weijde 2. Schatzmeister: Herr JC Nodelijk 3. Schriftführer: Herr CDJ Paarlberg Aufgaben des Vorstands Der Vorstand ist verantwortlich für: 1. Einrichtung und Überwachung von Projekten; 2. Auswahl der Verwendungszwecke. Finanzen Der Vorstand ist für eine solide Finanzpolitik verantwortlich. Zu seinen Aufgaben gehören: 1. Erstellung des jährlichen Haushaltsplans; 2. Verabschiedung und Genehmigung des Jahresabschlusses; 3. Verwaltung der Gelder; 4. Verwendung der Gelder und Schaffung von Einrichtungen. Vergütung der Vorstandsmitglieder Die Vorstandsmitglieder erhalten keine Vergütung für ihre Tätigkeit im Vorstand. Mittelverwaltung: Für Ausgaben über 250 €, die nicht zu den monatlichen laufenden Kosten der Stiftung (einschließlich der Instandhaltung des 4Watoto-Hauses) gehören, ist die Zustimmung von zwei Vorstandsmitgliedern erforderlich. Für monatliche Ausgaben von über 250 € pro Jahr ist die Zustimmung von zwei Vorstandsmitgliedern erforderlich. Ausgaben außerhalb des festgelegten Zwecks bedürfen stets der Zustimmung von zwei Vorstandsmitgliedern. Der Schatzmeister ist allein berechtigt, Lastschriften zu erteilen und Gelder zu überweisen. Nur mit seiner Genehmigung dürfen andere Personen Lastschriften erteilen oder Gelder überweisen. Die Fondsmanagerin in der Demokratischen Republik Kongo ist Frau ARK Kwitunga, Geschäftsführerin von 4Watoto DR Kongo. Frau Kwitunga verwaltet die Gelder gemäß dem Finanzplan und muss bei jeder Abweichung vom festgelegten Plan die Genehmigung des Vorstands der 4Watoto NL Stiftung einholen. Kontinuitätsreserve: Die 4Watoto Stiftung ist bestrebt, die erwirtschafteten Einnahmen so schnell wie möglich für ihre Ziele einzusetzen. Daher überwacht 4Watoto kontinuierlich ihre Kapitalgrenzen. Selbstverständlich muss der Fortbestand der Stiftung gewährleistet sein. 4Watoto strebt daher an, dass ihr gesamtes verfügbares Vermögen, die sogenannte Kontinuitätsreserve, das Eineinhalbfache der jährlichen Kosten der operativen Organisation nicht übersteigt. Dies bedeutet, dass 4Watoto die VFI-Richtlinie für gemeinnützige Rücklagen einhält. Gemäß dieser Richtlinie darf die Kontinuitätsreserve das Eineinhalbfache der jährlichen Kosten der operativen Organisation nicht übersteigen. Zweckgebundene Rücklage: Zusätzlich zur Kontinuitätsreserve unterhält 4Watoto eine zweckgebundene Rücklage, die sogenannten zweckgebundenen Rücklagen. Diese dienen der Finanzierung des mit Eigenkapital finanzierten materiellen und immateriellen Anlagevermögens. Ausgaben: 4Watoto strebt an, mindestens 90 % aller Mittel direkt für seinen Zweck auszugeben, d. h. für die Unterbringung, Bildung und den Lebensunterhalt von Waisenkindern sowie die Förderung des Bildungswesens. Finanzierung: 4Watoto erhält seine Einnahmen hauptsächlich von niederländischen Privatpersonen in Form von Spenden und Spendenkampagnen. Darüber hinaus organisiert 4Watoto verschiedene jährliche Aktivitäten in Sportvereinen und Schulen, wie z. B. Sponsorenläufe. Ein Teil der Einnahmen der Stiftung stammt von Unternehmen. Rechenschaftspflicht und Finanzberichterstattung (Transparenz): Die 4Watoto-Stiftung veröffentlicht jährlich einen Jahresbericht, der über die Aktivitäten des vergangenen Jahres berichtet. Außerdem wird jährlich ein Finanzbericht erstellt, der die Verwendung der erhaltenen Gelder darlegt.


